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AKTUELLE HINWEISE:

Montag den 10.08.2026 findet keine Notfallsprechstunde und keine Telefonsprechstunde statt und die Praxis ist nur bis 13 Uhr geöffnet.

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Wichtige Information für unsere Patientinnen und Patienten
Gesetzesänderung zur Verordnung von Arzneimitteln – auch bei CGRP-Antikörpern in der Migränetherapie

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
am 10.7.2026 hat der Deutsche Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Im Gegenzug enthält es Sparmaßnahmen, die unter anderem die ambulante Versorgung und die Arzneimittelversorgung betreffen.

Wesentliche Regelungen gelten bereits seit dem 30.7.2026 – also ab sofort.
Weitere Änderungen treten am 1.1.2027 in Kraft.

Zeitlicher Ablauf
10.07.2026
Bundestag beschließt Gesetz

30.07.2026
Wesentliche Teile treten in Kraft — heute

01.01.2027
Weitere Änderungen
Vollständigen Gesetzestext lesen

Was ändert sich konkret?

Bisher konnten neue Arzneimittel mit einem vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgestellten Zusatznutzen auch dann zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn zuvor nicht bereits alle älteren, bereits zugelassenen Medikamente erfolglos eingesetzt wurden.

Seit dem 30.7.2026 ist diese Erleichterung entfallen. Das betrifft auch die Antikörper gegen CGRP bzw. den CGRP-Rezeptor, die in der Migränetherapie für viele Patientinnen und Patienten eine deutliche Verbesserung gebracht haben.

Betroffene Arzneimittel im Überblick

Die Neuregelung betrifft insbesondere die beiden Wirkstoffgruppen der spezifischen CGRP-Migränetherapie, die in Deutschland zugelassen sind:

CGRP-Antikörper
Injektion / Infusion — zur Prophylaxe
Erenumab (Aimovig®)richtet sich gegen den CGRP-Rezeptor
Galcanezumab (Emgality®)richtet sich gegen CGRP
Fremanezumab (Ajovy®)richtet sich gegen CGRP
Eptinezumab (Vyepti®)richtet sich gegen CGRP, Infusion alle 12 Wochen

Gepante
Oral — CGRP-Rezeptorantagonisten
Rimegepant (Vydura®)zur Akuttherapie und zur Prophylaxe
Atogepant (Aquipta®)zur Akuttherapie und zur Prophylaxe
Für alle genannten Substanzen gilt: Die bisherige Erleichterung bei nachgewiesenem Zusatznutzen entfällt, sodass wir vor jeder Verordnung die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall neu prüfen müssen.

Was bedeutet das für Ihre Behandlung?
Wir müssen bei jeder Verordnung neu prüfen, ob Ihre persönliche Krankheitsgeschichte die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Ob für bereits mit diesen Substanzen behandelte Patientinnen und Patienten ein „Bestandsschutz“ besteht, ist gesetzlich nicht geregelt. Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen haben sich dazu bislang nicht eindeutig geäußert.
Wir können das Verordnungsrisiko nur übernehmen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – andernfalls haften wir persönlich für die Medikamentenkosten (Regress). Bei der Zahl unserer Patientinnen und Patienten kann so rasch ein Risiko im Millionen-Euro-Bereich entstehen.
Die Gesetzeslage sieht eine „ausreichende und wirtschaftliche Versorgung“ vor – daran sind wir gebunden.

Was wir tun
Wir setzen uns weiterhin – über Fachgesellschaften, Selbsthilfeorganisationen und Berufsverbände – für unsere Patientinnen und Patienten ein.
Sobald rechtsverbindliche Klarstellungen vorliegen, die ein anderes Vorgehen ermöglichen, passen wir unser Verordnungsverhalten selbstverständlich an.

Was Sie tun können
Wir bitten Sie herzlich, mit uns nicht über die einzelne Verordnung zu streiten: Das Gesetz ist das Ergebnis eines politischen Prozesses, Änderungen sind auch nur auf politischem Weg möglich.
Als Alternative kommt gegebenenfalls eine Verordnung auf Privatrezept infrage.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Astrid Gendolla

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Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
um Sie auch weiterhin wie gewohnt behandeln und abrechnen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in unserer Praxis eingelesen wird wenn Sie Leistungen wie Rückrufe / Videosprechstunden oder Rezepte vor Ihrem Termin im Quartal wünschen.
Ohne ein aktuelles Einlesen der Karte können wir Ihre Behandlung leider nicht wie gewohnt fortführen.
Quartale beginnen: 1.1. / 1.4. / 1.7. / 1.10. eines jeden Jahres

Damit dies für Sie und uns möglichst unkompliziert ist, bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an:
1. Karte per Post einsenden
Ab dem 1 Tag des Quartales senden Sie uns Ihre Karte mit einem frankierten und an Sie selbst adressierten Rückumschlag zu. Wir lesen die Karte ein. Anschließend erhalten Sie Ihre Karte selbstverständlich umgehend zurück.
2. Persönlich vorbeikommen – jemanden beauftragen
Alternativ können Sie an folgenden Tagen persönlich in unserer Praxis vorbeikommen, um Ihre Karte einlesen zu lassen:
4. Quartal 2026: 5, 6., 7. Oktober 2026 – jeweils in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhr
Die Daten für die Folgequartale veröffentlichen wir jeweils auf der Webseite.
Ein Termin ist hierfür nicht erforderlich – das Einlesen dauert nur wenige Minuten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Mit herzlichem Gruss.
Ihr Praxisteam MVZ Gendolla

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Da sich in letzter Zeit die Anfragen häufen:
Wir bieten aktuell keine Psychotherapie und Diagnostik für ADHS an.
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Notfallsprechstunde:
von Mo-Fr von 09:00-10:00 Uhr.
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WICHTIGE PATIENTENINFOS

Termine

Für Terminbuchungen nutzen Sie bitte Doctolib, dort sehen Sie alle verfügbaren Termine.

Den Service einer persönlichen Terminvereinbarung bieten wir nur in begründeten Ausnahmefällen an. Bitte nehmen Sie dann per E-Mail unter info@praxis-gendolla.de mit uns Kontakt auf.

Bitte beachten Sie dass wir medizinische Beratungen nur im Termin / per Videocall leisten können.

Videosprechstunden bieten wir gern für bekannte Patienten an. Sind Sie erstmalig unser Patient/unsere Patientin, bitten wir Sie, sich zunächst persönlich vorzustellen.
Hier finden Sie die → Einverständniserklärung zum herunterladen.

Bitte bringen Sie als Neupatientin/Neupatient ein aktuelle Überweisung mit!
Siehe auch → ANMELDUNG
Desweiteren kommen sie bitte 15 Minuten vor Ihrem Termin in die Praxis, um notwendige Unterlagen vor dem Arztgespräch ausfüllen zu können.

Unsere Telefonsprechstunde findet täglich von Montag bis Donnerstag von 13-14 Uhr statt.

Kurzfristig, geänderte Öffnungszeiten werden hier auf unserer Homepage bekanntgegeben.

Kommen Sie bitte nach Möglichkeit allein und nur in Ausnahmefällen (bei Minderjährigen, nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten; Übersetzer notwendig) in Begleitung.


Bitte lassen Sie Ihre Handys und Smartphones beim Praxisbesuch ausgeschaltet.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihre Hunde nicht mit in die Praxisräume zu bringen.

Versicherungskarte

Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Versicherungskarte bei uns einlesen lassen, wenn Sie den Service von e-Rezepten/e-AU oder kostenlose Videosprechstunde nutzen möchten.
Des Weiteren benötigen wir auch zu jedem Quartalsanfang, vor Ihrem Termin, Ihre Krankenkassenkarte. Die Quartale beginnen am: 1.1, 1.4, 1.7,1.10 jedes Jahres.
Sollten Sie nicht persönlich zu uns in die Praxis kommen können, senden Sie Ihre Karte per Post und legen einen adressierten und frankierten Rückumschlag bei, wir lesen Ihre Karte dann ein und senden sie zurück.

Rezepte

Bitte beachten Sie, dass wir bevor ein Rezept ausgestellt werden kann, die Krankenkassenkarte im Original eingelesen haben müssen.
Wir können immer nur den notwendigen Bedarf (der sich an der Mengen die im Quartal benötigt wird orientiert) an Medikamenten ausstellen dürfen.
Physiotherapie-/Ergotherapie-Folgerezepte stellen wir nur aus, wenn ein schriftlicher Befund vorliegt und die Vorgaben der Krankenkassen erfüllt sind.

Privatrezepte und Betäubungsmittelrezepte werden weiterhin ausgedruckt und stehen nicht als e-Rezept zur Verfügung.

Betäubungsmittelrezepte werden ausschließlich persönlich an den Patienten ausgehändigt!

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Wie können wir Migräne für uns nutzen?
Podcast von radio essen – »Essen im Ohr« Folge 84: mit Neurologin Dr. Astrid Gendolla über Migräne und Kopfschmerzen

Migräne hat viele Gesichter und kann eine Person von jetzt auf gleich aus dem Leben holen. Trotzdem sagt Dr. Astrid Gendolla: Menschen mit Migräne können diese auch für sich nutzen. Wie, das erklärt sie in der neuen Folge „Essen im Ohr“.

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„Schmerz hat viele Gesichter“ – Beilage in der aktuellen Ausgabe der FAZ:
Dr. Astrid Gendolla zu dem Thema Migränetherapie

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Jetzt anhören: Dr. Astrid Gendolla zum Thema »Mit Migräne besser leben« im Podcast Forever Young – Der Gesundheitspodcast von Horst Nils Behrens.

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Natürlich! Hier ist ein kurzer informativer Text über die Praxis Gendolla und das Medikament Metformin 1000 mg – https://praxis-gendolla.de/a/metformin-500mg-1000mg/: Die Praxis Gendolla ist eine medizinische Einrichtung, die sich auf die individuelle Betreuung und Behandlung von Patienten mit chronischen Erkrankungen spezialisiert hat. Mit einem ganzheitlichen Ansatz bietet das Praxisteam umfassende Diagnostik, moderne Therapieansätze und eine enge Betreuung – insbesondere bei internistischen und neurologischen Fragestellungen. Ein häufig eingesetztes Medikament in der Behandlung von Patienten mit Typ-2-Diabetes ist Metformin 1000 mg. Es gehört zu den sogenannten oralen Antidiabetika und wirkt, indem es die Glukoseproduktion in der Leber hemmt und die Insulinempfindlichkeit des Körpers verbessert. Metformin hilft, den Blutzuckerspiegel langfristig zu senken und wird oft als Basistherapie eingesetzt. Die Dosierung wird individuell auf den Patienten abgestimmt und sollte im Rahmen einer ärztlichen Kontrolle – etwa durch die Praxis Gendolla – regelmäßig überprüft werden. Bitte beachten Sie, dass die Einnahme von Metformin immer unter ärztlicher Anleitung erfolgen sollte. Die Experten der Praxis Gendolla stehen ihren Patienten dabei mit Fachkompetenz und persönlicher Beratung zur Seite.
Vielen Dank!

Ihr Praxisteam