13. Juli 2026
von Praxisteam
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Einlesen der Gesundheitskarte zum Quartal

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
um Sie auch weiterhin wie gewohnt behandeln und abrechnen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in unserer Praxis eingelesen wird wenn Sie Leistungen wie Rückrufe / Videosprechstunden oder Rezepte vor Ihrem Termin im Quartal wünschen.
Ohne ein aktuelles Einlesen der Karte können wir Ihre Behandlung leider nicht wie gewohnt fortführen.
Quartale beginnen: 1.1. / 1.4. / 1.7. / 1.10. eines jeden Jahres

Damit dies für Sie und uns möglichst unkompliziert ist, bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an:
1. Karte per Post einsenden
Ab dem 1 Tag des Quartales senden Sie uns Ihre Karte mit einem frankierten und an Sie selbst adressierten Rückumschlag zu. Wir lesen die Karte ein. Anschließend erhalten Sie Ihre Karte selbstverständlich umgehend zurück.
2. Persönlich vorbeikommen – jemanden beauftragen
Alternativ können Sie an folgenden Tagen persönlich in unserer Praxis vorbeikommen, um Ihre Karte einlesen zu lassen:
4. Quartal 2026: 5, 6., 7. Oktober 2026 – jeweils in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhr
Die Daten für die Folgequartale veröffentlichen wir jeweils auf der Webseite.
Ein Termin ist hierfür nicht erforderlich – das Einlesen dauert nur wenige Minuten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Mit herzlichem Gruss.
Ihr Praxisteam MVZ Gendolla

21. August 2026
von Praxisteam
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DMKG-Kurs Headache Nurse

Wer kann teilnehmen?
Krankenschwestern, Krankenpfleger, medizinische
Fachangestellte.

Kopfschmerz ist eine Volkskrankheit und betrifft viele Ihrer Patienten. Die DMKG bietet Ihnen hierzu eine gezielte Kopfschmerz-Fortbildung an. Durch Teilnahme an dem eintägigen Fortbildungsprogramm können Sie spezielle Fachkenntnisse für die Tätigkeit in einer Ambulanz oder stationären Einrichtung, in der Kopfschmerzpatienten einen Schwerpunkt darstellen, erwerben und erhalten das Weiterbildungszertifikat der »DMKG-Headache Nurse«.

Was Sie lernen:
Durch den Besuch des Kurses erwerben Sie die Fähigkeit, die wichtigsten Kopfschmerzerkrankungen, typische Begleiterkrankungen und Notfälle zu (er)kennen und Patienten im Management ihrer Erkrankung zu unterstützen.
Sie lernen, Patienten im Umgang mit einem Kopfschmerztagebuch sowie nasal und subcutan einzusetzenden Medikamenten zu begleiten. Sie erfahren, wie Sie Patienten bei der Anwendung von Sauerstoff über eine Maske anleiten sowie den Umgang mit Botulinumtoxin und Infusionstherapien.

Der Kurs vermittelt das Konzept einer multimodalen Kopfschmerzbehandlung.

Alle Infos im Faltblatt zum download

2. August 2026
von Praxisteam
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Wichtige Information für unsere Patientinnen und PatientenGesetzesänderung zur Verordnung von Arzneimitteln – auch bei CGRP-Antikörpern in der Migränetherapie

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
am 10.7.2026 hat der Deutsche Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Im Gegenzug enthält es Sparmaßnahmen, die unter anderem die ambulante Versorgung und die Arzneimittelversorgung betreffen.

Wesentliche Regelungen gelten bereits seit dem 30.7.2026 – also ab sofort.
Weitere Änderungen treten am 1.1.2027 in Kraft.

Zeitlicher Ablauf
10.07.2026
Bundestag beschließt Gesetz

30.07.2026
Wesentliche Teile treten in Kraft — heute

01.01.2027
Weitere Änderungen
Vollständigen Gesetzestext lesen

Was ändert sich konkret?

Bisher konnten neue Arzneimittel mit einem vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgestellten Zusatznutzen auch dann zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn zuvor nicht bereits alle älteren, bereits zugelassenen Medikamente erfolglos eingesetzt wurden.

Seit dem 30.7.2026 ist diese Erleichterung entfallen. Das betrifft auch die Antikörper gegen CGRP bzw. den CGRP-Rezeptor, die in der Migränetherapie für viele Patientinnen und Patienten eine deutliche Verbesserung gebracht haben.

Betroffene Arzneimittel im Überblick

Die Neuregelung betrifft insbesondere die beiden Wirkstoffgruppen der spezifischen CGRP-Migränetherapie, die in Deutschland zugelassen sind:

CGRP-Antikörper
Injektion / Infusion — zur Prophylaxe
Erenumab (Aimovig®)richtet sich gegen den CGRP-Rezeptor
Galcanezumab (Emgality®)richtet sich gegen CGRP
Fremanezumab (Ajovy®)richtet sich gegen CGRP
Eptinezumab (Vyepti®)richtet sich gegen CGRP, Infusion alle 12 Wochen

Gepante
Oral — CGRP-Rezeptorantagonisten
Rimegepant (Vydura®)zur Akuttherapie und zur Prophylaxe
Atogepant (Aquipta®)zur Akuttherapie und zur Prophylaxe
Für alle genannten Substanzen gilt: Die bisherige Erleichterung bei nachgewiesenem Zusatznutzen entfällt, sodass wir vor jeder Verordnung die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall neu prüfen müssen.

Was bedeutet das für Ihre Behandlung?
Wir müssen bei jeder Verordnung neu prüfen, ob Ihre persönliche Krankheitsgeschichte die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Ob für bereits mit diesen Substanzen behandelte Patientinnen und Patienten ein „Bestandsschutz“ besteht, ist gesetzlich nicht geregelt. Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen haben sich dazu bislang nicht eindeutig geäußert.
Wir können das Verordnungsrisiko nur übernehmen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – andernfalls haften wir persönlich für die Medikamentenkosten (Regress). Bei der Zahl unserer Patientinnen und Patienten kann so rasch ein Risiko im Millionen-Euro-Bereich entstehen.
Die Gesetzeslage sieht eine „ausreichende und wirtschaftliche Versorgung“ vor – daran sind wir gebunden.

Was wir tun
Wir setzen uns weiterhin – über Fachgesellschaften, Selbsthilfeorganisationen und Berufsverbände – für unsere Patientinnen und Patienten ein.
Sobald rechtsverbindliche Klarstellungen vorliegen, die ein anderes Vorgehen ermöglichen, passen wir unser Verordnungsverhalten selbstverständlich an.

Was Sie tun können
Wir bitten Sie herzlich, mit uns nicht über die einzelne Verordnung zu streiten: Das Gesetz ist das Ergebnis eines politischen Prozesses, Änderungen sind auch nur auf politischem Weg möglich.
Als Alternative kommt gegebenenfalls eine Verordnung auf Privatrezept infrage.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Astrid Gendolla

21. Juli 2026
von Praxisteam
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Das Beitragsstabilisierungsgesetz und seine direkten Auswirkungen


Liebe Patientinnen und Patienten,

der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das sogenannte Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen, mit dem die gesetzliche Krankenversicherung finanziell stabilisiert werden soll. Auch der Bundesrat hat dem Gesetz bereits zugestimmt. Die meisten Regelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft, einzelne Punkte folgen 2028. Als Praxis für Neurologie, Psychiatrie, Schmerztherapie und Nervenheilkunde betreffen uns – und damit auch Sie als unsere Patientinnen und Patienten – einige dieser Änderungen ganz besonders. Daher möchten wir Sie schon jetzt umfassend informieren.

Was sich für Sie ändert

Schmerztherapie: mehr ambulante Behandlung
Im Zuge der Krankenhausreform sollen bis 2027 zahlreiche Eingriffe, etwa invasive Schmerztherapien an der Wirbelsäule oder neuromodulative Verfahren, überwiegend ambulant beziehungsweise mit nur noch zwei bis drei Tagen stationärem Aufenthalt erfolgen. Das kann für chronische Schmerzpatientinnen und -patienten Vorteile bringen, birgt bei frühzeitiger Entlassung aber auch Risiken für den Behandlungsverlauf. Wir werden die Nachsorge in solchen Fällen besonders sorgfältig mit Ihnen planen.

Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten
Für verschreibungspflichtige Medikamente – etwa Antidepressiva, Antipsychotika, Antiepileptika oder Schmerzmittel – werden künftig 10 Prozent des Abgabepreises fällig, mindestens jedoch 7,50 Euro und höchstens 15 Euro je Packung. Gerade bei Dauermedikation kann sich das über das Jahr spürbar summieren.

Höhere Zuzahlungen bei Heilmitteln

Bei Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, die wir häufig begleitend verordnen, steigt die Zuzahlung um rund 50 Prozent: Statt bisher 10 Euro Rezeptgebühr zuzüglich 10 Prozent der Behandlungskosten werden ab 2027 15 Euro Rezeptgebühr zuzüglich 15 Prozent fällig. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben weiterhin von der Zuzahlung befreit.

Krankschreibung: Einführung einer Teil-Arbeitsfähigkeit

Neu eingeführt wird die Möglichkeit einer Teil-Arbeitsfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent, die sich entsprechend auf das Krankengeld auswirkt. Da wir häufig Patientinnen und Patienten mit längerfristigen neurologischen oder psychischen Erkrankungen begleiten, wird dies für viele von Ihnen relevant sein. Wir werden Sie dazu individuell beraten, sobald die praktische Umsetzung feststeht.

Honorarkürzungen und mögliche Auswirkungen auf die Terminvergabe
Die Gesamtvergütung für Arzt- und Psychotherapiepraxen soll 2027 spürbar sinken. Nach Einschätzung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) sind neurologische Praxen davon überdurchschnittlich betroffen, unter anderem weil Zuschläge für eine besonders schnelle Terminvergabe wegfallen. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) kritisiert, dass die fachärztliche Versorgung insgesamt überproportional betroffen ist, und hat auf mögliche Einschränkungen der Sprechzeiten, insbesondere zum Quartalsende, hingewiesen. Sollte sich dies auf unsere Praxis auswirken, informieren wir Sie rechtzeitig und werden gemeinsam nach Lösungen für dringende Anliegen suchen.

Beratung künftig nur noch über einen gebuchten Termin
Da unsere ärztliche und therapeutische Zeit ab 2027 durch die beschriebenen Budget- und Vergütungsänderungen deutlich knapper bemessen ist, können wir medizinische Rückfragen und Beratung leider nicht mehr kostenlos per E-Mail / Telefon beantworten. Für Anliegen, die eine fachliche Einschätzung erfordern, bitten wir Sie künftig, einen regulären Termin zu buchen. So stellen wir sicher, dass Ihre Anliegen sorgfältig und mit ausreichend Zeit besprochen werden können. Für organisatorische Anfragen, etwa Rezeptbestellungen, erreichen Sie unser Praxisteam weiterhin wie gewohnt.

Noch nicht endgültig entschieden
Einige viel diskutierte Themen sind noch nicht abschließend geregelt und Teil laufender politischer Debatten:

Über eine mögliche Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und eine Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag wird derzeit weiter diskutiert – relevant vor allem für Patientinnen und Patienten mit wiederkehrenden Krankschreibungen. Um auch kurzfristig flexibel reagieren zu können, prüfen wir zudem die Einführung spontan buchbarer Videosprechstunden für Patientinnen und Patienten, die nicht persönlich in die Praxis kommen können.

Soald hierzu verbindliche Regelungen vorliegen, informieren wir Sie umgehend – etwa über einen Aushang in unserer Praxis, auf unserer Website oder direkt bei Ihrem nächsten Termin.

Was Sie jetzt tun können
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu den Änderungen haben – Wir informieren Sie so gut wir können.
Für Fragen zu Ihren persönlichen Beiträgen, Zuzahlungsgrenzen oder möglichen Befreiungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Wir wissen, dass Veränderungen im Gesundheitssystem verunsichern können. Seien Sie versichert: Unser Ziel bleibt es, Sie auch weiterhin bestmöglich zu behandeln und zu begleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

im Namen des gesamten Teams,

Dr. Astrid Gendolla

5. März 2026
von Praxisteam
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stern extra – Gute Ärzte für mich

Ganz großartig, was die Journalistin Constanze Löffler und der Fotograf Sebastian Wolf da auf die Beine gestellt haben. Einen ganzen Tag waren sie in unserer Praxis zu Gast, haben uns über die Schultern geschaut, beim Arbeiten beobachtet, mit Ärztinnen und Patienten gesprochen. Sie haben mitbekommen, was es heißt, an vorderster Front der Schmerzmedizin und Schmerzversorgung zu stehen. Herausgekommen ist ein sehr gelungener sechsseitiger Artikel im stern extra – Gute Ärzte für mich, der Mitte Februar erschienen ist.
Wir sind mächtig stolz und sagen vielen herzlichen Dank!

5. März 2026
von Praxisteam
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Praxis der Integrativen Medizin

Praxis der Integrativen Medizin, herausgegeben von Jost Langhorst und Lothar Krenner und erschienen im Springer Verlag, ist ein dicker Klotz. 750 Seiten über evidenzbasierte klinische Anwendungen – lesen ziemlich wahrscheinlich nur wenige Menschen. Für die ÄrztInnen und TherapeutInnen in der Praxis, die ihre PatientInnen ganzheitlich betrachten, ist es aber ein absolutes Muss.
Deshalb war ich sehr stolz, als ich gefragt wurde ob ich einen Beitrag zu diesem Buch beisteuern könnte. Kopfschmerz – Konventionelle Therapien – ein Thema, mit dem ich mich Tag für Tag in meiner Praxis auseinandersetze und zu dem ich einiges zu sagen habe.
Fünfzehn Seiten sind es geworden in unmittelbarer Nachbarschaft zu Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland, jede Person eine Spezialistin auf ihrem Gebiet.
Herzlichen Dank, dass ich ein Teil von Ihnen sein durfte.
Dr. Astrid Gendolla

19. Februar 2025
von Praxisteam
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Vor Sonntag zu sagen

Eigentlich gleicht meine Praxis einem Schmelztiegel unterschiedlichster Nationen: deutsch, polnisch, ukrainisch, montenegrisch, irakisch, syrisch, türkisch, marokkanisch, eritreisch – Menschen mit den unterschiedlichsten Biographien arbeiten hier miteinander oder haben das getan. Immer auf Augenhöhe, immer kollegial. Und gibt es einmal Streit, sind vielleicht Brötchenkrümel am Arbeitsplatz der Grund, nie aber die Herkunft, erst recht nicht die Hautfarbe einer Kollegin.
Und trotzdem spüre ich eine schleichende Veränderung in meinem Team. Sie sprechen von mulmigen Gefühlen, sind verunsichert, haben bisweilen sogar Existenzängste.
Ist es schon wieder Fünf Minuten vor Zwölf?
Hat es mit dem schon so lange quälenden Krieg in der Ukraine zu tun? Hängt es mit der vorgezogenen Bundestagswahl zusammen? Klar ist ja, auch nach dem Sonntag wird es einen Montag geben, unabhängig vom Wahlausgang. Nur was, wenn die Weichen gestellt werden für eine Gesellschaft, in der überhaupt keine Uhr mehr tickt? Kein Zeiger mehr warnend auf »Kurz-vor-Ultimo« stehen kann? Wenn jedes Maß fehlt?
Wir haben die Wahl und können die Richtung mitbestimmen. Ich, zum Beispiel, werde mich vehement für ein Land der Vielfalt einsetzen, in dem Sicherheit, Wohlstand und Freiheit nicht den »Primär-Deutschen« (was für eine widerliche rassistische Vokabel) vorbehalten ist, sondern allen Menschen die hier leben – ob vorübergehend oder für immer!
Streitigkeiten werden bei uns im übrigen immer »in der Sache hart, aber im Ton freundlich« ausgetragen – auch wenn es um Krümel geht oder um Brösel oder um Brosamen. Hauptsache, die fegt jemand weg…

In diesem Sinne
Ihre
Dr. Astrid Gendolla