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Wir können ein Rezept nur ausstellen, wenn wir bereits Ihre Versichertenkarte in dem aktuellen Quartal eingelesen haben.
Ein Quartal beginnt jeweils am 1. Januar/1.April/1.Juli und 1. Okt.
Bitte beachten Sie, wir können bisher nur Kassenrezepte (rosa Rezepte) als e-Rezept ausstellen.
Privatrezepte und Betäubungsmittelrezepte werden weiterhin ausgedruckt und stehen nicht als e-Rezepte zur Verfügung.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich in die Praxis zu kommen, dürfen Sie gerne die Karte per Post mit einem frankierten Rückumschlag zu uns schicken.
Bitte beachten Sie, dass wir immer nur den notwendigen Bedarf an Medikamenten ausstellen dürfen.
Physiotherapie/ Ergotherapie -Folgerezepte stellen wir nur aus, wenn ein schriftlicher Befund vorliegt und die Vorgaben der Krankenkassen erfüllt sind.
Vielen Dank im Voraus
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