Aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage möchten wir im Einklang mit dem Expertenkonsens darauf hinweisen, dass eine Therapie mit den monoklonalen Antikörpern Galcanezumab, Fremanezumab und Erenumab kein Hindernis für eine Impfung darstellt, die Notwendigkeit, Abstände zwischen der Injektion der Antikörper und der Impfung einzuhalten, besteht nicht. Primäre Kopfschmerzerkrankungen wie Migräne und Clusterkopfschmerzen stellen kein Hindernis für eine Impfung dar. Das Vorliegen einer Kopfschmerzdiagnose rechtfertigt keine höhere Priorisierung für die Durchführung einer Impfung. Zur Priorisierung wurden Vorgaben gemacht, die sich auf Alter und Begleiterkrankungen beziehen, Kopfschmerzerkrankungen gehören nicht dazu. Die Diagnose einer Kopfschmerzerkrankung beeinflusst die Auswahl des Impfstoffes nicht, jeder in Deutschland zugelassene Impfstoff ist nach aktuellem Wissenstand ohne Einschränkungen für Patienten mit Migräne und Clusterkopfschmerz geeignet. Eine persönliche Impfaufklärung soll bei Bedarf durch den Arzt, der die Impfung durchführt, erfolgen.
Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft