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Wir können ein Rezept nur ausstellen, wenn wir bereits Ihre Versichertenkarte in dem aktuellen Quartal eingelesen haben.
Ein Quartal beginnt jeweils am 1. Januar/1.April/1.Juli und 1. Okt.
Bitte beachten Sie, wir können bisher nur Kassenrezepte (rosa Rezepte) als e-Rezept ausstellen.
Privatrezepte und Betäubungsmittelrezepte werden weiterhin ausgedruckt und stehen nicht als e-Rezepte zur Verfügung.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich in die Praxis zu kommen, dürfen Sie gerne die Karte per Post mit einem frankierten Rückumschlag zu uns schicken.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir immer nur die notwendigen Mengen an Rezepten pro Patient rezeptieren können.
Bei Folgerezepten über Heilmittel benötigen wir den Befund des Therapeuten, zusätzlich werden die Indikation ärztlich geprüft und die Vorgaben der Krankenkassen abgeglichen, was ggf. Zeit in Anspruch nimmt.
Wenn Sie Ihr Rezept persönlich abholen möchten, bitten wir Sie dies Mo-Do von 13-15 Uhr und Fr von 11-13 Uhr zu tun.
Vielen Dank im Voraus
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