Das Beitragsstabilisierungsgesetz und seine direkten Auswirkungen


Liebe Patientinnen und Patienten,

der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das sogenannte Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen, mit dem die gesetzliche Krankenversicherung finanziell stabilisiert werden soll. Auch der Bundesrat hat dem Gesetz bereits zugestimmt. Die meisten Regelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft, einzelne Punkte folgen 2028. Als Praxis für Neurologie, Psychiatrie, Schmerztherapie und Nervenheilkunde betreffen uns – und damit auch Sie als unsere Patientinnen und Patienten – einige dieser Änderungen ganz besonders. Daher möchten wir Sie schon jetzt umfassend informieren.

Was sich für Sie ändert

Schmerztherapie: mehr ambulante Behandlung
Im Zuge der Krankenhausreform sollen bis 2027 zahlreiche Eingriffe, etwa invasive Schmerztherapien an der Wirbelsäule oder neuromodulative Verfahren, überwiegend ambulant beziehungsweise mit nur noch zwei bis drei Tagen stationärem Aufenthalt erfolgen. Das kann für chronische Schmerzpatientinnen und -patienten Vorteile bringen, birgt bei frühzeitiger Entlassung aber auch Risiken für den Behandlungsverlauf. Wir werden die Nachsorge in solchen Fällen besonders sorgfältig mit Ihnen planen.

Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten
Für verschreibungspflichtige Medikamente – etwa Antidepressiva, Antipsychotika, Antiepileptika oder Schmerzmittel – werden künftig 10 Prozent des Abgabepreises fällig, mindestens jedoch 7,50 Euro und höchstens 15 Euro je Packung. Gerade bei Dauermedikation kann sich das über das Jahr spürbar summieren.

Höhere Zuzahlungen bei Heilmitteln

Bei Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, die wir häufig begleitend verordnen, steigt die Zuzahlung um rund 50 Prozent: Statt bisher 10 Euro Rezeptgebühr zuzüglich 10 Prozent der Behandlungskosten werden ab 2027 15 Euro Rezeptgebühr zuzüglich 15 Prozent fällig. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben weiterhin von der Zuzahlung befreit.

Krankschreibung: Einführung einer Teil-Arbeitsfähigkeit

Neu eingeführt wird die Möglichkeit einer Teil-Arbeitsfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent, die sich entsprechend auf das Krankengeld auswirkt. Da wir häufig Patientinnen und Patienten mit längerfristigen neurologischen oder psychischen Erkrankungen begleiten, wird dies für viele von Ihnen relevant sein. Wir werden Sie dazu individuell beraten, sobald die praktische Umsetzung feststeht.

Honorarkürzungen und mögliche Auswirkungen auf die Terminvergabe
Die Gesamtvergütung für Arzt- und Psychotherapiepraxen soll 2027 spürbar sinken. Nach Einschätzung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) sind neurologische Praxen davon überdurchschnittlich betroffen, unter anderem weil Zuschläge für eine besonders schnelle Terminvergabe wegfallen. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) kritisiert, dass die fachärztliche Versorgung insgesamt überproportional betroffen ist, und hat auf mögliche Einschränkungen der Sprechzeiten, insbesondere zum Quartalsende, hingewiesen. Sollte sich dies auf unsere Praxis auswirken, informieren wir Sie rechtzeitig und werden gemeinsam nach Lösungen für dringende Anliegen suchen.

Beratung künftig nur noch über einen gebuchten Termin
Da unsere ärztliche und therapeutische Zeit ab 2027 durch die beschriebenen Budget- und Vergütungsänderungen deutlich knapper bemessen ist, können wir medizinische Rückfragen und Beratung leider nicht mehr kostenlos per E-Mail / Telefon beantworten. Für Anliegen, die eine fachliche Einschätzung erfordern, bitten wir Sie künftig, einen regulären Termin zu buchen. So stellen wir sicher, dass Ihre Anliegen sorgfältig und mit ausreichend Zeit besprochen werden können. Für organisatorische Anfragen, etwa Rezeptbestellungen, erreichen Sie unser Praxisteam weiterhin wie gewohnt.

Noch nicht endgültig entschieden
Einige viel diskutierte Themen sind noch nicht abschließend geregelt und Teil laufender politischer Debatten:

Über eine mögliche Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und eine Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag wird derzeit weiter diskutiert – relevant vor allem für Patientinnen und Patienten mit wiederkehrenden Krankschreibungen. Um auch kurzfristig flexibel reagieren zu können, prüfen wir zudem die Einführung spontan buchbarer Videosprechstunden für Patientinnen und Patienten, die nicht persönlich in die Praxis kommen können.

Soald hierzu verbindliche Regelungen vorliegen, informieren wir Sie umgehend – etwa über einen Aushang in unserer Praxis, auf unserer Website oder direkt bei Ihrem nächsten Termin.

Was Sie jetzt tun können
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu den Änderungen haben – Wir informieren Sie so gut wir können.
Für Fragen zu Ihren persönlichen Beiträgen, Zuzahlungsgrenzen oder möglichen Befreiungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Wir wissen, dass Veränderungen im Gesundheitssystem verunsichern können. Seien Sie versichert: Unser Ziel bleibt es, Sie auch weiterhin bestmöglich zu behandeln und zu begleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

im Namen des gesamten Teams,

Dr. Astrid Gendolla

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